Archiv für: März 2007

06.03.07

Permalink 22:07:39, Kategorien: Aktuelle Rechtsprechung, 180 Wörter   German (DE)

Bundessozialgericht zieht den Schwanz ein!

Auch das Bundessozialgericht hat nichts besseres zu tun, als diesen sich immer wiederholenden Bockmist der Künstlersozialkasse nachzuplappern und mit Scheuklappen vorm sozialen Gewissen, der Tätowierung den Status der Kunst abzuerkennen...lächerlich! Eine wahrhaft traurige Entscheidung, die auch meinen bereits laufenden und Kosten verursachenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht in Gelsenkirchen hinfällig macht. Ich zitiere ein Quelle zum in der vergangenen Woche gefällten Urteil:

"Tätowierer sind vor dem deutschen Gesetz keine Künstler. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Die Richter gaben der Künstlersozialkasse aus Wilhelmshaven Recht, die einen Tätowierer nicht versichern wollte. Das Gericht folgte der Argumentation, dass ein Tätowierer eher zum Kreis der Kunsthandwerker gehöre. Eine "gewisse gestalterische Leistung" sei dem Kläger zwar nicht abzusprechen. Das gelte aber auch für viele Handwerker wie etwa Goldschmiede oder Instrumentenbauer (Az.: B 3 KS 2/07 R)."

Der Rest der Begründung ist unsäglich....mir fehlt im Moment die Zeit diesen Mist zivilisiert zu kommentieren...mehr in Kürze!
P.S
Wer ist der werte Kollege dem dies wiederfahren ist?!

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