Eintrag-Details: Endlich!!! Hier nun einige Details aus meinem Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse...

10.08.05

Permalink 15:53:09, Kategorien: Aktuelle Rechtsprechung, 1295 Wörter   German (DE)

Endlich!!! Hier nun einige Details aus meinem Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse...

Liebe Leute!!!
Wie bereits im Mai versprochen nun einige Einzelheiten aus dem Schriftverkehr den ich mit der Künstlersozialkasse führe... es geht um die Frage ob ich als Künstler dort anerkannt werde oder nicht... verzeiht mir bitte meine Lahmarschigkeit hier in den letzten Wochen...es gibt nun mal eine Vielzahl an Dingen die mich mehr in Atem halten als Buchstaben in Computer zu tippen...ich werde mich aber weiterhin bemühen hier einige Possen der deutschen Rechtsprechung näher vorzustellen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werde ich allerdings nur Teile des Schriftwechsels hier zu eurer Unterhaltung unterbringen können.

Zunächst einige Passagen aus einem Schreiben der Künstlersozialkasse vom 13.7.2004:

Bescheid über die Rechtslage nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Sehr geehrter Herr Gantenberg,
es wird festgestellt , dass Sie nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherungspflichtig sind.
Begründung:
Vorraussetzung für die Versicherungspflicht nach dem KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
(Kunst-)handwerkliche Tätigkeiten gehören nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts ( Urteil vom 24.6.1998) nur unter besonderen Voraussetzungen zum Bereich der Kunst.
Wenn die hergestellten Produkte gestalterische Elemente mit eigenschöpferischem Charakter aufweisen und als Unikate vermarktet werden, so genügt dies allein noch nicht für eine Annerkennung des Herstellers dieser Produkte als Künstler im Sinne des KSVG. Gestalterische Elemente sind nämlich bei zahlreichen Arbeiten unabdingbar, die unzweifelhaft dem Bereich des Handwerks zuzuordnen sind (Keramiker, Tischler, Goldschmied, Steinmetz u.v.m.). Gerade die Individualität eines Produktes/einer Leistung zeichnet das Handwerk aus und unterscheidet es von der industriellen Produktion, ohne daß hierzu die Entfaltung einer über eine kunsthandwerkliche Gestaltung hinausgehende schöpferische Leistung notwendig wäre.
Sie geben an, als Tätowierer selbstständig erwerbsmäßig tätig zu sein. Ausweislich der vorliegenden Unterlagen erstellen Sie Tätowierungen nach eigenen Entwürfen. Diese werden dann in handwerklichen Stichtechniken auf die jeweiligen Körperpartien aufgebracht.

Wer wie Sie einen Beruf mit handwerklicher Prägung ausübt, muss, um als Künstler im Sinne von § 2 KSVG zu gelten, aufgrund der erstellten Werke oder erbrachten Leistungen in den einschlägigen fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt sein.
Anhaltspunkte für eine solche Anerkennung in Fachkreisen sind nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts:

Eine Erwähnung in Künstlerlexika
Der Erhalt von Auszeichnungen als Künstler
Die Aufnahme in einen Berufsverband der Künstler oder Designer durch eine fachkundig besetzte Aufnahmejury.
Die Teilnahme an Kunstausstellungen.

Tätowierer sind nur dann Künstler im Sinne §2 KSVG, wenn sie mit ihren Arbeiten Aufmerksamkeit und Anerkennung über den eigenen Kundenkreis und über die Szene der Tätowierer hinaus erzielen.
Wir haben Ihnen die Gelegenheit gegeben, für die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten die Künstlereigenschaft bzw. die Anerkennung in fachkundigen Kreisen als Künstler nachzuweisen. In Ihrem Fall liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass Sie in den maßgeblichen Fachkreisen aufgrund der von Ihnen benannten Tätigkeiten als Künstler anerkannt sind. Sie haben keine Belege dafür vorgelegt, dass Sie aufgrund Ihrer Arbeiten über den Kreis Kunden und Abnehmer hinaus als Künstler anerkannt und behandelt werden.
Tätigkeit wie Mitarbeit an Veröffentlichungen oder Gestaltung eines Plakats geben Ihrer Tätigkeit nicht das Gepräge. Insgesamt üben Sie keine Tätigkeit im Wirkbereich der bildenden Kunst aus.
Nach umfassender Würdigung des Sachverhalts kommen wir daher zu dem Ergebnis, dass die Vorraussetzungen für die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG nicht erfüllt sind. Die Versicherungspflicht nach dem KSVG ist abzulehnen.

Dies war der erste Brief der KSK an meinen Rechtsbeistand...auf diesen gequirlten Bockmist habe ich sechseinhalb Monate warten müssen...
vom Zeitpunkt meiner Meldung im Dezember 2003 haben diese Experten tatsächlich nur ein gutes halbes Jahr benötigt um mir diesen Mist zu präsentieren!!!

Hier meinen Meinung dazu in Auszügen eines Schreibens an meinen Anwalt vom 2.8.2004...

Künstler im Sinne von §2 KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Ich habe in meinen 37 Jahren alle die im vorausgehenden Satz erwähnten Tätigkeiten ausgeübt. Ich habe in meiner Jugend mit meiner Band erfolgreich Europa bereist und meinen Lebensunterhalt mit Musik verdient, anschließend habe ich mürrisch einen Teil meines Zivildienstes halbherzig abgeritten. Das Glück die Grundlagen der Kunst des Tätowierens erlernen zu können ist hart erarbeitet und fällt keinem über Nacht in den Schoß. Ich bin im Alter von 18 Jahren „oneway“ um die halbe Welt gezogen und habe mich bereits in jungen Jahren gegen Zahlreiche Konkurrenten in einem fremden Land durchgesetzt.
Ebenso habe ich einen weiteren Mitmenschen die Grundlagen des Tätowierens vermittelt und bin somit meinem „Lehrauftrag“ nach gekommen. Ich habe in meinem Leben vielleicht ein Jahr mit handwerklicher Arbeit verbracht um an Geld für Flugscheine zu gelangen....den Rest meines Berufslebens habe ich als Künstler und kreativarbeitender verbracht.

....in den einschlägigen fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt sein.
Hierzu erwarte ich eine Liste der einschlägigen fachkundigen Kreise von der KSK...!!!
....die Erwähnung in Künstlerlexika
In dieser Republik ist im vergangenen Jahr erstmals ein umfassendes Buch zur Geschichte der deutschen Tätowierung beim Schwarzkopf&Schwarzkopf Verlag erschienen.
Meine Person und meine Arbeit werden seitenlang in diesem bisher einmaligem Standardwerk zur deutschen Tätowiergeschichte vorgestellt....ich bin einer der etwa dreißig Kollegen die dort Auskunft zu Ihrem Schaffen geben...obwohl es in Deutschland mittlerweile Hunderte sogenannte Tätowierer gibt, hat der Autor unter anderem mich auserkoren in seinem Buch erwähnt zu werden. Da es sich bei dieser Publikation um die erste dieser Art zum Thema tätowieren handelt, kann ich getrost behaupten im ersten deutschen Tätowierlexikon erwähnt zu sein. Andere Fachbücher zur Kunst des Tätowierens in Deutschland erschienen bisher nicht....also auch hier die volle Punktzahl zu meinen Gunsten.

Der Erhalt von Auszeichnungen als Künstler (z.B. ein Design Preis)
Meine Arbeit wurde im vergangenen Jahrzehnt mehrfach in Europa wie den USA auf internationalen Fachmessen ausgezeichnet. Mit einem Designpreis kann ich leider nicht dienen, muss ich auch nicht, ich bin nämlich kein Designer.

....die Teilnahme an Kunstausstellungen
Zur zeit ist ein Teil meiner Malerei in der Ausstellung EUROVISION in Marl zu betrachten...
Auch in diesem Punkt kann ich sogar mit aktuellen Projekten glänzen und hielt es daher nicht für nötig noch in der Vergangenheit rumzukramen....kann dies auf Wunsch der KSK aber auch noch tun.

Sie haben keine Belege dafür vorgelegt daß Sie aufgrund Ihrer Arbeiten über den Kreis Ihrer
Kunden und Abnehmer hinaus als Künstler anerkannt und behandelt werden...

Ich habe allerdings belegt daß ich in der Lage bin meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, diesen Planeten zu bereisen um meinen Beruf zu studieren...es kann überhaupt nicht im Interesse eines kreativarbeitenden Menschen liegen, dem gesamten Planeten zu gefallen....
Jeder Künstler muss seine Märkte finden und ist dann im günstigsten Fall in der Lage mit dem geschaffenen Arbeitsraum seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Also auch in diesem Punkt hat es die KSK mit einem Vollprofi zu tun....

Ich halte es für äußerst wichtig der KSK mitzuteilen das es sich beim Tätowieren um die älteste Kunst der Menschheit handelt. Dies gilt als unumstrittener Fakt und das Weltweit.
Wenn Arbeiten, wie ich sie anfertige, als handwerkliche Stechtechniken verrissen werden besteht anscheinend seitens der KSK ein wichtiger Nachholbedarf an Kunst und Kultur.

Abschließend möchte ich sagen, daß ich das Gefühl habe bei einer Prüfung neun von Zehn Fragen richtig beantwortet zu haben und nur weil der KSK jetzt zur zehnten Frage anscheinend nicht genug Material vorliegt, mag man nicht mit mir Arbeiten!
Keine Möglichkeit zur Nachbesserung ?

Dies ist erst der Beginn eines prickelnden Briefwechsels...kommentiert diesen Schwachsinn.... mehr in Kürze!

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